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< EINSATZ: Ölspur
31.12.17 12:56 Alter: 6 Jahr(e)
Kategorie: Bericht
Von: Christian Falk

Guten Rutsch und aktuelle Infos zu Rauchmeldern

Wir wünschen Euch allen einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2018!


Liebe Kameradinnen und Kameraden,

Liebe Freunde, Gönner und Besucher unserer Homepage,

 

wir wünschen Euch allen einen guten Rutsch in das Jahr 2018 und bedanken uns für Eure Unterstützung im Jahr 2017. Besonderer Dank gilt natürlich den ehrenamtlichen Helfern, welche 365 Tage im Jahr für das Allgemeinwohl zur Verfügung stehen und dabei wertvolle Arbeit leisten.

 

An dieser Stelle dürfen wir auch nochmals an die Rauchmelderpflicht ab dem 01.01.2018 erinnern. Wir hoffen, dass Sie ihr Haus mit der geforderten Mindestausstattung ausgerüstet haben.

Der Gesetzgeber hat in Bayern folgende Regelung in der bayerischen Bauordnung vorgenommen:

 

Artikel 46 Absatz 4 BayBO

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

 

Zur Installation sieht die bayerische Bauordnung folgende Mindestausstattung vor: es müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In mehrstöckigen Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum muss auch dieses mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Gibt es eine Kaufempfehlung von der Feuerwehr? Nein, das dürfen wir nicht, raten aber dazu, dass man beim Kauf auf Melder zurückgreift, welche eine garantierte Batterielebensdauer von 10 Jahren haben. Dies reduziert den Aufwand für Sie als Betreiber und minimiert das Risiko, dass die Feuerwehr gerufen wird. Es kam leider schon öfter vor, dass Feuerwehren im Landkreis ausrücken mussten, da Bewohner nicht zu Hause waren, Melder aber einen niedrigen Batteriestatus meldeten. Dabei pfeift der Melder ähnlich wie bei einem Alarm und oftmals wird dann durch aufmerksame Nachbarn die Feuerwehr verständigt.

Hier eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen und Antworten des bayerischen Staatsministeriums.

Einen Artikel über ein Interview mit unserem Kreisbrandrat, Norbert Thiel aus der Hersbrucker Zeitung, welcher jüngst erschienen ist, gibt es hier.

 

Quellen:

Artikel der Hersbrucker Zeitung von Michael Scholz

Fragen und Antworten des bayerischen Staatsministrium